Kurzarbeitergeld – Entlohnung in der Kurzarbeit

Kurzarbeitergeld und  Kurzarbeit sind Themen mit denen ich mich beruflich seit einigen Wochen auseinandersetze. Mein erarbeitetes Wissen möchte ich in diesem Beitrag kurz zusammenfassen, da die Entlohnung in der Kurzarbeit in den letzten Tagen ein sehr häufiger Suchbegriff in meinem Blog ist.

Wann besteht ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld?

Kurzarbeitergeld kann dann gezahlt werden, wenn mindestens ein Drittel der Belegschaft von einem Entgeltausfall von 10 Prozent betroffen ist. Der Arbeitsausfall muss hierbei unvermeidbar und vorrübergehend sein. Diese Drittel-Regelung wird demnächst aufgrund einer Gesetzesänderung für zwei Jahre aufgehoben.

Wie hoch ist die Entlohnung in der Kurzarbeit?

Für die Festlegung des Kurzarbeitergeldes gibt es zwei Bemessungsgrundlagen:

  • Arbeitnehmer ohne kindergeldberechtigtes Kind auf der Lohnsteuerkarte erhalten 60 Prozent ihres Nettoentgelts
  • Arbeitnehmer mit kindergeldberechtigtem Kind erhalten 67 Prozent ihres Nettoentgelts

Je nach Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, wird das Kurzarbeitergeld durch den Arbeitgeber aufgestockt. Dadurch verringert sich der Verlust des Nettoeinkommens. Über die Höhe der Aufstockung informieren sich die Betroffenen am Besten bei ihrem Betriebsrat.

Zeitarbeiter erhalten neuerdings auch Kurzarbeitergeld

Diese Regelung ist recht neu. Bisher drohte Leiharbeitnehmern bei länger anhaltenden konjunkturellen Schwankungen die Arbeitslosigkeit. Jetzt können Leiharbeiter Kurzarbeitergeld erhalten, wenn keine kurzfristige Auftragsschwankung vorliegt, sondern auch in drei bis sechs Monaten kein Job in einem Betrieb zu erwarten ist.

Verbesserungen für den Arbeitgeber

Mit dem Beschluss der Koalition vom 12. Januar gibt es auch Verbesserungen für den Arbeitgeber. Beschlossen wurde, dass sie in den nächsten zwei Jahren bei Kurzarbeit nur die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen. Die andere Hälfte wird von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Während der Kurzarbeit bietet sich zudem eine Qualifizierung der betroffenen Arbeitnehmer an. Diese Qualifizierungsmaßnahmen werden sogar finanziell gefördert. Auf Antrag erhält der Arbeitgeber den vollen Sozialversicherungsbeitrag zurückerstattet.
Wer Näheres zum Thema Kurzarbeit erfahren möchte, dem empfehle ich den Besuch des Internetangebots Einsatz für Arbeit. Es handelt sich hier um eine Informationskampagne des Bundesarbeitsministeriums und der Bundesagentur für Arbeit. Hier können sich Arbeitnehmer, sowie Arbeitgeber zum Thema Kurzarbeit informieren.

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  1. Andreas Majeres - 10. Feb, 2009

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  2. Andreas Majeres - 10. Feb, 2009

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